Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tischlerei Burfeind GmbHI. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung der Tischlerei Burfeind GmbH abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn die Tischlerei Burfeind GmbH diesen ausdrücklich zustimmt.
II. Angebot und Lieferumfang
- Angebote der Tischlerei Burfeind GmbH sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt die Tischlerei Burfeind GmbH dem Auftraggeber Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum der Tischlerei Burfeind GmbH.
- Die vom Auftraggeber aufgegebene Bestellung (Auftragsbestätigung, mündlicher oder schriftlicher Auftrag) ist bindend. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Tischlerei Burfeind GmbH die Bestellung des Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt oder ihn geliefert hat. Die Tischlerei Burfeind GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
- Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Vertragsänderungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften des Kaufgegenstandes bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Tischlerei Burfeind GmbH.
- Konstruktions- und Formänderungen des Kaufgegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.
- Werden der Tischlerei Burfeind GmbH, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen lassen, ist die Tischlerei Burfeind GmbH berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Auftraggeber in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist die Tischlerei Burfeind GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungsstatt hereingenommen. Im Falle eines Schecks- oder Wechselprotestes kann die Tischlerei Burfeind GmbH Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
- Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufgegenstand eingetreten, die aus der Sicht der Tischlerei Burfeind GmbH das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat die Tischlerei Burfeind GmbH das Recht, vom Auftraggeber erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
- Bei Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen. Für die Preisberechnung sind Maße und Messungen an der Baustelle verbindlich.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Tischlerei Burfeind GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, die Tischlerei Burfeind GmbH weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Auftraggeber weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von der Tischlerei Burfeind GmbH anerkannt sind. Außerdem ist sie zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- In Abweichung von den § 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Auftraggebers zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.
- Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist die Tischlerei Burfeind GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die Tischlerei Burfeind GmbH ist außerdem berechtigt, für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.
- Die Tischlerei Burfeind GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der vertraglichen Geschäftsverbindung abzutreten.
IV. Lieferzeit
- Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass die Tischlerei Burfeind GmbH eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Die Tischlerei Burfeind GmbH ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
- Mit der Lieferung/Montage des Kaufgegenstandes am vereinbarten Lieferungsort durch die Tischlerei Burfeind GmbH geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
V. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
- Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haftet die Tischlerei Burfeind GmbH unter Ausschluss weiter Ansprüche wie folgt: Für alle Kaufgegenstände gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
- Der Auftraggeber hat die empfangenen Kaufgegenstände unverzüglich nach Eintreffen/Einbau auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort innerhalb von 2 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer zu rügen, andernfalls gelten die Kaufgegenstände als genehmigt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Kaufgegenstände beim Auftraggeber.
- Stellt der Auftraggeber Mängel der Kaufgegenstände fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h., sie dürfen nicht weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherheitsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Auftraggebers genannten Sachverständigen erfolgt.
- Transportschäden sind der Tischlerei Burfeind GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Auftraggeber mit dem Frachtführer zu regeln. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl der Tischlerei Burfeind GmbH Nachbesserung fehlerhafter Kaufgegenstände oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Im Falle der Mängelbeseitigung ist die Tischlerei Burfeind GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von der Tischlerei Burfeind GmbH nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden bzw. beweglichen Teile sowie alle Antriebsteile. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne die Genehmigung der Tischlerei Burfeind GmbH seitens des Auftraggebers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
- Gibt der Auftraggeber der Tischlerei Burfeind GmbH keine Gelegenheit und angemessene Zeit, sie von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
- Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
VI. Haftungsbeschränkung
- Die Tischlerei Burfeind GmbH haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt die Tischlerei Burfeind GmbH nur, sobald sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis des Liefergegenstandes, angemessen sind, keinesfalls aber soweit sie 100% des Kaufwertes übersteigen. Weitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache übernimmt die Tischlerei Burfeind GmbH nach Maßgabe dieser Bedingungen.
- Soweit die Haftung der Tischlerei Burfeind GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet die Tischlerei Burfeind GmbH auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
- Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die Tischlerei Burfeind GmbH behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen bzw. durchführen lassen.
- Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter bzgl. der Liefergegenstände oder in die abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber die Tischlerei Burfeind GmbH unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
- Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Liefergegenstände und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
- Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Auftraggebers ist die Tischlerei Burfeind GmbH berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so ist die Tischlerei Burfeind GmbH insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach ihrer Wahl verpflichtet.
VIII. Vertragsaufhebung und Rücknahme
Nimmt der Auftraggeber in unberechtigter Weise die Kaufgegenstände nicht ab oder die Tischlerei Burfeind GmbH auf Wunsch des Kunden oder in Ausübung der eigenen Rechte
aus dem Eigentumsvorbehalt Kaufgegenstände zurück, so ist die Tischlerei Burfeind nach eigener Wahl berechtigt, anstelle einer konkreten Schadensberechnung eine Pauschale in
Höhe von 20% des ursprünglich geschuldeten Vertragspreises zu verlangen bzw. bei der Gutschrift in Ansatz zu bringen.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
IX. Datenschutz
Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass die Tischlerei Burfeind GmbH die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
X. Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Tischlerei Burfeind GmbH Erfüllungsort.
- Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz der Tischlerei Burfeind GmbH Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Tischlerei Burfeind GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
Stand September 2016